|
Einreisebestimmungen
Nachdem das Schengener
Abkommen am 01.03.1995 in Kraft getreten ist, werden Flüge nach
Spanien als Inlandsflüge behandelt. Trotzdem benötigt man als Bürger
der Bundesrepublik Deutschland für einen Aufenthalt in Spanien,
der bis zu 3 Monaten dauern kann, gültige Ausweispapiere (Personalausweis
oder Reisepaß). Für Kinder ist ein Kinderausweis oder eine Eintragung
im Familienpaß notwendig.
Telefonieren
Öffentliche Telefonsäulen,
blau mit grünem Streifen, funktionieren am besten mit Telefonkarten.
Telefonkarten gibt es zumeist in Kiosken mit der Aufschrift Tabaco
oder Estanco.
Vorwahlen ins Ausland:
Deutschland: 0049
Österreich: 0043
Schweiz: 0041
|